Gastro-Hilfe

In unserer über 60-jährigen Unternehmensgeschichte haben wir gemeinsam mit Ihnen schon so manche Krise durchgestanden und waren in dieser Zeit stets an der Seite all unserer Mitarbeiter, Kunden und Partner. Dieses Engagement wollen wir auch in Zeiten von COVID-19 nicht abreißen lassen.

Daher möchten wir Sie auf diesem Weg rund um das Thema Hilfsmittel für Gastronomen informieren.

Weche Hilfen bietet der Staat? Welche Initiativen gibt es? Wie können das Internet und die sozialen Medien helfen?

Finanzielle Hilfen

Es gibt mehrere Möglichkeiten der finanziellen Entlastung. Einige Möglichkeiten möchten wir Ihnen hier vorstellen:

Überbrückungshilfe IV für Hotels und Restaurants

(Quelle: https://www.vebwk.com/vebwk-news/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe-iv-fuer-hotels-und-restaurants-stehen-fest/)

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben diese Woche die Eckpunkte für die Überbrückungshilfe IV veröffentlicht, die vom 1. Januar bis 31. März 2022 gilt.

Im Wesentlichen werden die Regelungen der Überbrückungshilfe III Plus fortgeführt, so dass Betriebe antragsberechtigt sind, wenn sie einen coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Referenzmonat aus dem Jahr 2019 haben.

Die maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt ab dem 1. Januar 2022 nur noch 90 Prozent (bisher 100 Prozent) bei einem coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent.

Die Liste der förderfähigen Kosten bleibt im Wesentlichen unverändert, allerdings wurden die Kostenpositionen Modernisierungs- und Renovierungsausgaben gestrichen.

Zusätzlich zur Fixkostenerstattung können die Betriebe weiterhin einen Eigenkapitalzuschuss erhalten. Voraussetzung ist ein coronabedingter Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 und im Januar 2022. Der Eigenkapitalzuschuss beträgt dann 30 Prozent der Fixkosten aus den Fixkostenpositionen Nr. 1 bis 11 des bekannten Fixkostenkatalogs. Die bisherige Staffelung entfällt.

Darüber hinaus wurde die Antragsfristen verlängert. Anträge für die laufende Überbrückungshilfe III Plus können bis zum 31. März 2022 gestellt werden und für die Einreichung der Schlussabrechnung für die bereits abgelaufenen Hilfsprogramme (Überbrückungshilfe I-III, November- und Dezemberhilfe) wird die Frist bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Bislang hat die Bundesregierung zu dem Thema nur eine Pressemitteilung veröffentlicht. Die Veröffentlichung der FAQ erfolgt erst in Kürze.

Regionale Zusammenschlüsse nutzen

Viele Radiosender und lokale Blogs und Vereinigungen bieten Möglichkeiten, auf das eigene Geschäft und die angebotenen Leistungen aufmerksam zu machen. Wir haben ein paar Initiativen zusammengefasst:

Wir empfehlen, nach lokalen Facebook Gruppen Ihrer Region, Stadt, oder Stadtteil Ausschau zu halten. Dort können Sie ebenfalls auf Ihr Abhol- und Lieferangebot aufmerksam machen.

Suchmaschinen und Onlineinhalte

Nutzen Sie Google und Facebook, um auf Ihr Geschäft aufmerksam zu machen.

Wie registriere ich mein Unternehmen bei Google?

Seit kurzem bietet Google-Maps die Suche nach lokalen Abhol- und Lieferdiensten. Wie das funtkioniert, können Sie hier nachlesen:

Wie registriere ich mein Unternehmen bei Facebook?

TakeAway und Lieferdienste

Eine Listung bei Lieferando bietet viele Vorteile, ist jedoch mit hohen Kosten verbunden.

Abhol- und Lieferservice

Sie möchten einen Abhol- oder Lieferservice aufbauen? Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie wissen müssen:

Checkliste Lieferservice
  • Angebot so wählen, dass die Frische garantiert ist
  • Transportbehälter und Thermoboxen besorgen
  • Lieferfahrzeug organisieren
  • Personal für Lieferung bestimmen
  • Mitarbeiter mit der richtigen Berufskleidung (Branding Maßnahmen) ausstatten
  • Werbung über Social Media Kanäle, Gemeindeblätter, regionale Zeitungen, Flyer, Radio
Bleiben Sie entschlossen. Bleiben Sie zuversichtlich. Bleiben Sie engagiert.

Und vor allem: Bleiben Sie gesund!

Ihr Ostermeier-Team