Infos zur Corona-Krise

Nachfolgend finden Sie wichtige Links zur aktuellen Corona-Krise.

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Die 15. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BaylfSMV)

Die 15. BaylfSMV ist die Grundlage für das aktuelle Regelwerk. Einzelne Details möchten wir hier aufgreifen.

2G-Regel

Für folgende Einrichtungen und Institutionen gilt die 2G-Regel:

  • Einzelhandel ab 08.12.2021 (ausgenommen sind Geschäfte für Produkte des täglichen Bedarfs, siehe nachfolgende Liste – Pressemitteilung hier)
  • Gastronomie
  • Hotel, Jugendherbergen, etc. (das sog. Beherbergungswesen)
  • Hochschulen, Fahrschulen, Volkshochschulen, Musikschulen
  • Bibliotheken und Archive
  • Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen
  • Körpernahe Dienstleistungen (ausg. Medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen)

Geschäfte für Produkte des täglichen Bedarfs:

Lebensmittelläden, Drogerien, Baumärkte und Apotheken. Aber auch Blumen, Bücher, Zigaretten und Schuhe definiert die bayerische Regierung als Dinge des täglichen Bedarfs, somit gilt die 2G-Regel in diesen Läden weiterhin nicht. Eine detaillierte Auflistung  für alle Geschäftsformen, Mischbetriebe, etc. finden Sie hier. In alle anderen Geschäfte dürfen ab sofort nur noch Geimpfte und Genesene einkaufen.

2G-Plus-Regel

Für folgende Einrichtungen und Institutionen gilt die 2G-Plus-Regel:

  • öffentliche und private Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten
  • Sportstätten
  • Kulturbereich (Theater, Kino, Museum, etc.)
  • Messen, Tagungen, Kongresse, Ausstellungen, staatliche Schlösster, Gärten, Seen, Zoo, botanischer Garten
  • Freizeiteinrichtungen (Bäder, Thermen, Saunen, Fitnessstudios, Spielhallen, Wettannahmestellen, etc.)
3G-Regel

Für folgende Einrichtungen und Institutionen gilt die 3G-Regel:

  • Am Arbeitsplatz (wenn physischer Kontakt von Arbeitgeber und Beschäftigten nicht ausgeschlossen werden kann)
  • Für Transporte von mehreren Beschäftigiten zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte
  • Öffentlicher Nah- und Fernverkehr
  • Flugverkehr
Weitere Regeln
  • Bis 15.12.2021 bleiben alle Clubs, Diskotheken, Bars, Schankwirtschaften und Bordelle geschlossen
  • In der Gastro gilt eine Sperrstunde ab 22:00 Uhr
  • bei privaten Feiern in z.B. der Gastronomie gilt die 2G-Plus-Regel. Es gilt eine Obergrenze an Besuchern von 25% Auslastung.
Gastro Regeln für geschlossene Veranstaltungen

Der VEBWK (Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur) hat eine grafische Übersicht für Gastronomen zum Thema „Geschlossene Gesellschaft im Gastgewerbe“ erstellt. Hier sehen Sie alle Regeln kompakt zusammengefasst. (Quelle: https://www.vebwk.com)

Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.

Hotspot Regeln (Inzidenz >1.000)

  • Gastronomie, Hotels und alle Sport- und Kulturstätten müssen schließen
  • körpernahe Dienstleister dürfen für drei Wochen nicht arbeiten (ausgenommen Friseure)
  • Veranstaltungen müssen entfallen
  • Hochschulen dürfen nur digitale Lehrveranstaltungen anbieten
  • Handel bleibt geöffnet (pro Kunde 20m²)

Sinkt die Inzidenz für mindestens fünf Tage unter die 1.000er-Grenze, werden die verschärften Regeln für die Corona-Hotspots aufgehoben.

Impfzertifikate prüfen

Die Echtheit eines digitalen Impfzertifikats kann per App geprüft werden.

Dafür empfehlen wir die „CovPassCheck-App„.

Impfausweise, wie das gelbe Heft, enthalten keinerlei Fälschungsschutz und Sicherheitsmerkmale. Es gibt unterschiedliche Modelle und Ersatzbescheinigungen.

Woran erkenne ich, ob der Impfpass gefälscht ist?

  • Personalausweis: Die Daten auf dem Impfpass müssen mit denen des Personalausweises übereinstimmen.
  • Impfdatum und Impfabstände: Passen die Impfabstände zur STIKO-Empfehlung? Normalerweise beträgt der Impfabstand bei den mRNA-Impfstoffen drei bis sechs Wochen, bei AstraZeneca kann der Impfabstand bis zu zwölf Wochen betragen. Auch das Datum der Impfung sollte geprüft werden.
  • Aufbau des Impfpasses: Ist der Impfpass neu, dann sollte er eine Extra-Seite für die Corona-Schutzimpfung enthalten. Ältere Impfungen sind dort nicht eingetragen – maximal nachgetragen.
  • Chargen-Nummer: Auch der Sticker kann einen Hinweis auf eine Fälschung liefern. Denn: Comirnaty-Etiketten tragen mittlerweile ein Wasserzeichen. Der Impfstoff von Moderna sogar einen 2D-Code.

Klarheit im Coronadschungel – diese App zeigt Ihnen, was in Ihrem Landkreis gilt.

Ständig wechselnde Regeln, Kennzahlen und Informationen machen es schwer, den Überblick zu behalten.

Um herauszufinden, welche Regeln in Ihrem Landkreis gelten, möchten wir die App „Darf ich das?“ empfehlen!

Mit dieser App können Sie in Ihrem Landkreis schnell feststellen, welche Regeln aktuell gelten. Von Gastronomie über Einzelhandel bis InzidenzHistorie ist alles dabei. Um den Überblick zu behalten, können Sie Ihre persönlichen Favoriten hervorheben.