Nachfolgend finden Sie wichtige Links zur aktuellen Corona-Krise.
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Dezemberhilfe kann ab sofort beantragt werden. (23.12.2020)
Wurde Ihr Unternehmen, Betrieb, Verein, etc. aufgrund der Pandemie geschlossen, können Sie ab sofort die Wirtschaftshilfe des Bundes beantragen.
NEU: Die Abschlagszahlung wurde auf max. 50.000 € erhöht.
Hier gelangen Sie zur Website für den Förderantrag:
FAQ Corona-Krise und Wirtschaft (Stand 18.12.2020)
Was gilt bei Betrieben, die nicht eindeutig einer Branche zugeordnet
werden können (Mischbetriebe)?
Grundsätzlich gilt: Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des
jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist untersagt.
Mischbetriebe des Einzelhandels oder der Dienstleistungen (Beispiele Kiosk, Handel mit verschiedenen Sortimenten, Schreibwarenhandel mit Poststation, Lottoläden) werden nach dem Schwerpunktprinzip beurteilt.
Sie können insgesamt öffnen, wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit (mehr als 50 %) im erlaubten Bereich (Beispiel Verkauf von Lebensmitteln, Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften) liegt.
Sie können dann auch die übrigen Sortimente verkaufen, um die betrieblichen Abläufe nicht zu belasten. Bei Mischbetrieben, bei denen der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im nicht erlaubten Bereich liegt, kann ausschließlich der erlaubte Teil (etwa Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften) weiter erfolgen; Click&Collect ist dann ausschließlich für das erlaubte Sortiment zulässig.
Weitere Details, sowie eine Positivliste aller Ladengeschäfte, die geöffnet bleiben dürfen, finden Sie in den nachfolgenden FAQ des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege:
Informationen zum Lockdown ab 16.12.2020
In der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020 wurden neue Beschlüsse verabschiedet. Das wichtigste für Einzelhandel und Gastronomie haben wir für Sie zusammengefasst:
- Der Einzelhandel muss vom 16.12.2020 – 10.01.2021 schließen.
- Unter anderem diese Einzelhändler sind von der Schließung ausgeschlossen: Lebensmittel, Tankstellen, Poststellen (Post, Hermes, UPS, DHL, etc..), Zeitungsverkauf.
- Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause bleibt weiterhin möglich. Der Verzehr vor Ort bleibt untersagt.
- Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt.
- Aufgrund der Schließungen wurde die „verbesserte Überbrückungshilfe III“ verabschiedet, welche Zuschüsse für Fixkosten regelt und die bisher bekannte „Überbrückungshilfe III“ verbessert.
- Website des Bundesministeriums zum Thema Überbrückungshilfe: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
Weitere Details zum Beschluss und der Überbrückungshilfe finden Sie hier:
Diese Regeln gelten ab 16.12.2020 im Einzelhandel
- Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein
Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann. - Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Zahl der gleichzeitig im
Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 10 m2 für die ersten 800 m2
der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m2 für den 800 m2 übersteigenden Teil der
Verkaufsfläche. - Für das Personal, die Kunden und ihre Begleitpersonen gilt Maskenpflicht in den
Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den
Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen; soweit in Kassen- und Thekenbereichen
von Ladengeschäften durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger
Infektionsschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal. - Der Betreiber hat für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und
auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
Für Einkaufszentren gilt
- Hinsichtlich der einzelnen Ladengeschäfte gelten die Sätze 1 bis 4.
- Hinsichtlich der Einkaufszentren gilt Satz 4 mit der Maßgabe, dass sich die zugelassene
Kundenhöchstzahl nach der für Kunden zugänglichen Gesamtfläche des Einkaufszentrums bemisst
und das Schutz- und Hygienekonzept die gesamten Kundenströme des Einkaufszentrums
berücksichtigen muss.
Weitere Regelungen über die Öffnung der Geschäfte
- Musterantrag für Ausnahmegenehmigung zur Ladenöffnung
- Dieses Formular unterstützt Sie dabei, Ihr Geschäft unter Einhaltung von Auflagen zu öffnen. Damit können Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen und eine Ausnahmegenehmigung erreichen.
- Hier können Sie das Formular als PDF-Datei herunterladen.
- Hier können Sie das Formular als Word-Datei herunterladen.
- Smokersnews.de schreibt: Bayern präzisiert Allgemeinverfügung: Presseverkauf bleibt erlaubt
- Welche Geschäfte dürfen weiterhin öffnen? Positivliste über bekanntgewordene Zweifelsfälle als ergänzende Auslegungshilfe für die Allgemeinverfügung
- Leitlinie zum Kampf gegen die Corona-Epidemie der Bundesregierung – Regelung über die Öffnung der Geschäfte
- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes vom 16.03.2020 (siehe Punkt 4)
Aktuelle Informationen zum Thema Soforthilfen und Kredite
- Antragsformular für Sofortkredite, Beschreibung der Vorgehensweise
- Wichtige Informationen zu Sofortkrediten, Universalkrediten und Fördermaßnahmen durch die LfA Förderbank Bayern
- Checkliste für Einzelhändler
Informationen und Formulare zum Thema Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. März 2020, ein umfangreiches Maßnahmenpaket
zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit der
Corona-Krise verabschiedet.
Eine dieser Maßnahmen ist die Möglichkeit der Stundung von Sozialversicherungsbei-
trägen. Der Stundungsantrag muss an jede Krankenkasse Ihrer Mitarbeiter gesondert
gestellt werden. Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema, sowie einen Formulierungsvorschlag für die Beantragung der Aussetzung der Sozialversicherungsbeiträge.
- Infoschreiben des GKV (gesetzlicher Krankenversicherungen Spitzenverband) zum Thema Beitragsstundung
- Fragen und Antworten rund um das Thema Beitragsstundung
- Formulierungsvorschlag für die Beantragung der Aussetzung der Sozialversicherungsbeiträge
So schützen Sie Ihre Mitarbeiter und sich selbst
Wir haben Kontakt zu mehreren regionalen Anbietern aufgenommen, welche individuelle Schutzlösungen anbieten. Hier finden Sie Lösungen zum Schutz vor Tröpfcheninfektionen, Bodenmarkierungen, Hygienehinweise, uvm.
Hilfsmittel für Gastronomen
- Weche Hilfen bietet der Staat?
- Welche Initiativen gibt es?
- Wie können das Internet und die sozialen Medien helfen?