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Ziggi - Gastrokarte  
Mit der Gastrokarte ZIGGI können Cigarettenautomaten in Restaurants oder Bars jederzeit vom Personal für den Gast freigeschalten werden. Natürlich nur unter der Vorraussetzung, das die Jugendschutzbestimmungen erfüllt sind und der Raucher über 18 Jahre alt ist - denn seit dem 01.01.2009 dürfen Tabakwaren nur noch an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Ähnlich der ec-Karte enthält auch die ZIGGI-Karte einen Chip. Darauf ist jedoch kein Jugendschutzmerkmal, sondern lediglich ein Code gespeichert, der ausschließlich die Automaten in diesem Restaurant oder in dieser Kneipe freischaltet. Die ZIGGI-Gastrokarte wurde vom Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA) speziell für Gastronomiebetriebe entwickelt und kann bei den jeweiligen Automatenaufstellern angefordert werden.  

Seit Januar 2007 gibt es Zigaretten am Automaten nur noch gegen einen Altersnachweis. Was Sie dazu wissen müssen und wie wir Sie unterstützen, hier ein Überblick:
 
  • Der Jugendschutz schreibt vor: kein Verkauf von Zigaretten an Personen unter 18 Jahren.
  • Zigaretten aus dem Automaten gibt es deshalb ab Januar2007 nur noch gegen einen Altersnachweis.
  • Als Ausweis dient der Geldkarte-Chip mit Jugendschutzmerkmal auf der ec-Karte. Verschiedene Automaten akzeptieren auch den EU-Führerschein / Personalausweis.
  • Speziell für die Gastronomie gibt es die Servicekarte ZIGGI.
  • Damit schalten Sie die Automaten Ihres Betriebes frei, um Gästen Zigaretten ziehen zu können. Bezahlt wird wie gewohnt mit Bargeld.
       
      Weitere Informationen zur ZIGGI Gastrokarte finden Sie unter: ZIGGI Infos
       
     
     Cigaretten Ostermeier GmbH & Co. KG - Otto-Hahn-Straße 17 - 85521 Ottobrunn - Tel.: 089.608 123 -0 Seite drucken