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Jugendschutz  
Altersverifikation am Zigarettenautomaten  
   
  • Seit dem 1. Januar 2007 kann nur noch derjenige Zigaretten am Automaten erwerben, der einen Altersnachweis erbringt. Dazu benötigen die Konsumenten eine ec-Karte mit Chip auf dem ein Jugendschutzmerkmal integriert ist. Bankkartenbesitzer, die noch keinen Chip auf ihrer ec-Karte haben, können sich bei Ihrem Kreditinstitut informieren und ggf. eine neue ec-Karte mit Jugendschutzmerkmal beantragen.
  • Der Datenschutz ist gewährleistet, da keine personenbezogenen Daten bei der Altersprüfung im Zigarettenautomaten gespeichert werden.
  • Für die Umstellung der Automaten auf das neue Jugendschutz-System haben die Mitglieder des BDTA rund 300 Millionen Euro investiert.
  • Für Tabakwaren gilt: Kein Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren. Diese Vorgabe wird zum 01. Januar 2009 an allen öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten umgesetzt.
  • Im Einzelhandel soll das Verkaufspersonal dafür sorgen, dass die Vorgabe umgesetzt wird. Mit dem Jugendschutzmerkmal auf dem Chip der ec-Karte haben jetzt auch Zigarettenautomaten ein Kontrollinstrument.
  • Einige Banken bieten ihren Kunden nicht automatisch eine ec-Karte mit Chip an.
  • Bankkartenbesitzer, die noch keinen Chip auf ihrer ec-Karte haben, können sich bei ihrem Kreditinstitut informieren und -wenn nötig- eine neue ec-Karte mit Chip und Jugendschutzmerkmal beantragen.
  • Dasselbe gilt für ec-Karten mit Chip, die noch kein Jugendschutzmerkmal haben.
       
    Zusätzliche Alternative - Dokumentenleser  
    Die Echtheitsprüfung des Dokuments und die Ermittlung des Alters des Ausweisinhabers erfolgt beim Durchziehen des Ausweises durch die eingebauten Sensoren. Mehr zu diesem Thema hier.  
       
     
     Cigaretten Ostermeier GmbH & Co. KG - Otto-Hahn-Straße 17 - 85521 Ottobrunn - Tel.: 089.608 123 -0 Seite drucken