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Seit dem 1. Januar 2007
kann nur noch derjenige Zigaretten am Automaten erwerben,
der einen Altersnachweis erbringt. Dazu benötigen
die Konsumenten eine ec-Karte mit Chip auf dem ein Jugendschutzmerkmal
integriert ist. Bankkartenbesitzer, die noch keinen Chip
auf ihrer ec-Karte haben, können sich bei Ihrem Kreditinstitut
informieren und ggf. eine neue ec-Karte mit Jugendschutzmerkmal
beantragen. |
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Der Datenschutz ist gewährleistet, da keine personenbezogenen Daten bei der Altersprüfung im Zigarettenautomaten gespeichert werden. |
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Für die Umstellung der Automaten auf das neue Jugendschutz-System haben die Mitglieder des BDTA rund 300 Millionen Euro investiert. |
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Für Tabakwaren gilt: Kein Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren. Diese Vorgabe wird zum 01. Januar 2009 an allen öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten umgesetzt. |
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Im Einzelhandel soll das Verkaufspersonal dafür sorgen, dass die Vorgabe umgesetzt wird. Mit dem Jugendschutzmerkmal auf dem Chip der ec-Karte haben jetzt auch Zigarettenautomaten ein Kontrollinstrument. |
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Einige Banken bieten ihren Kunden nicht automatisch eine ec-Karte mit Chip an. |
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Bankkartenbesitzer, die noch keinen Chip auf ihrer ec-Karte haben, können sich bei ihrem Kreditinstitut informieren und -wenn nötig- eine neue ec-Karte mit Chip und Jugendschutzmerkmal beantragen. |
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Dasselbe gilt für ec-Karten mit Chip, die noch kein Jugendschutzmerkmal haben. |
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