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ZIGGI-Gastrokarte

Mit der Gastrokarte ZIGGI können Cigarettenautomaten in Restaurants oder Bars jederzeit vom Personal für den Gast freigeschaltet werden. Natürlich nur unter der Vorraussetzung, dass die Jugendschutzbestimmungen erfüllt sind und der Raucher über 18 Jahre alt ist - denn seit dem 01.09.2007 dürfen Tabakwaren nur noch an Personen über 18 Jahren abgegeben werden.

Ähnlich der ec-Karte enthält auch die ZIGGI-Karte einen Chip. Darauf ist jedoch kein Jugendschutzmerkmal, sondern lediglich ein Code gespeichert, der ausschließlich die Automaten in diesem Restaurant oder in dieser Kneipe freischaltet.

Die ZIGGI-Gastrokarte wurde vom Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA) speziell für Gastronomiebetriebe entwickelt und kann bei den jeweiligen Automatenaufstellern angefordert werden.

Hier das aktuelle Prospekt von ZIGGI.

    

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Hier einige Dokumente für Ihren Vertrag mit uns:
ZIGGI- Anschreiben Mustervertrag

ZIGGI Mustervertrag

Weitere Informationen zur ZIGGI Gastrokarte finden Sie unter:

ZIGGI Infos